MERKBLATT
Kiel-Stipendien für ausländische Studierende

Die Landeshauptstadt Kiel vergibt sechs Stipendien für ausländische Studierende an Kieler Hochschulen. Gefördert werden Stipendiat*innen aus den Partnerstädten / Schwesterstädten der Landeshaupt­stadt Kiel (Aarhus, Antakya, Brest, Cherson, Coventry, Gdynia, Kaliningrad, Moshi Rural, Samsun, San Francisco, Sovetsk, Tallinn und Vaasa).

Zielsetzung

Die Stipendien dienen der Pflege der engen freundschaftlichen Beziehungen zu den Partnerstädten / Schwesterstädten sowie der Förderung von begabten ausländischen Studierenden, um das Interesse an wissenschaftlicher Arbeit zu erhöhen. 

Bei der Vergabe der „Kiel-Stipendien“ ist darauf hinzuwirken, dass die Bewerber*innen im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Arbeiten einen inhaltlichen Bezug zur Landeshauptstadt Kiel herstellen (zum Beispiel Meereswissenschaften, Geschichte oder den Schwerpunkten der jeweiligen Hochschulen).

Die Landeshauptstadt Kiel hat den Wunsch, die Stipendiaten*innen während ihres Aufenthaltes in Kiel zu betreuen und sie am kulturellen und gesellschaftspolitischen Leben zu beteiligen. 

Antragsberechtigter Personenkreis

Gefördert werden ausländische Studierende vom 3. Semester aufwärts für alle Fachbereiche.

Voraussetzungen

Bewerber*innen, die sich für einen deutschsprachigen Studiengang entscheiden, müssen der deutschen Sprache hinreichend mächtig sein (mindestens Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1). 

Studierende, die sich für einen englischsprachigen Studiengang bewerben, müssen mindestens sehr gute Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 vorweisen.

In den Heimatländern muss die Bedürftigkeit festgestellt werden. Eine Doppelförderung z.B. in Kombination mit einem anderen Stipendium ist ausgeschlossen.

Art der Förderung

Die Höhe der städtischen Stipendien orientiert sich an den Sätzen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und beträgt zurzeit 934 Euro monatlich für junge Studierende. 

Die Stipendien werden für einen Zeitraum von maximal 10 Monaten (1. Oktober eines Jahres bis 31. Juli des folgenden Jahres) vergeben. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich. 

Die Stipendien stehen für die Lebenshaltungskosten zur Verfügung. Auf Wunsch wird ein Platz in einem Studentenwohnheim beantragt. Verbilligtes Essen gibt es in der Mensa. Die Reisekosten tragen die Stipendiaten*innen selbst.

Verfahren

Bewerbungen sind beim Rektorat/Präsidium der Heimatuniversität einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen sollen enthalten: Begründung und Studienvorhaben in Kiel, zwei Fachgutachten in deutscher oder englischer Sprache, ein Sprachzeugnis und ein Passfoto.

Die vorschlagenden Institutionen der genannten Länder empfehlen den Akademischen Auslandsämtern der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Fachhochschule Kiel oder der Muthesius Kunsthochschule bis zum Februar eines jeden Jahres nach Möglichkeit eine Spitzenauswahl von drei Bewerber*innen. Die Hochschulen entscheiden dann endgültig unter Beteiligung eine*r Vertreter*in der Landeshauptstadt Kiel und eine*r Vertreter*in der Studierendenschaft über die für den Studienaufenthalt vorzusehenden Stipendiat*innen.

Die Stipendiat*innen eines zehnmonatigen Studiums sollten rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn eintreffen, um sich auf das Studium in der Bundesrepublik Deutschland vorbereiten zu können.

Anzahl der Stipendien sowie Förderhöhe

AnzahlHochschuleFörderhöhe pro Monat
4Stipendien an der Christian-Albrechts-Universität (CAU)
à 934 Euro
1Stipendium an der Fachhochschule Kiel (FH)
à 934 Euro
1Stipendium an der Muthesius Kunsthochschule
à 934 Euro


Kontakte

  • Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 
    International Center 
    Westring 400, 24118 Kiel 

  • Fachhochschule Kiel 
    International Office 
    Sokratesplatz 4, 24149 Kiel 

  • Muthesius Kunsthochschule 
    Office for International Relations 
    Legienstraße 35, 24103 Kiel 

  • Landeshauptstadt Kiel 
    Dezernat für Bildung, Jugend und Kreative Stadt, Referat für Wissenschaft 
    Fleethörn 9, 24103 Kiel