Beratung & Hilfen

Wie finanziere ich mein Studium? Wo bekomme ich Hilfe, wenn es mir nicht gut geht? Wie organisiere ich mein Studium mit Kind? Welche Unterstützung gibt es für mich, wenn ich ein Handicap habe?

Für die Klärung solcher Fragen gibt es Ansprechpersonen beim Studentenwerk Schleswig-Holstein und zum Teil auch direkt an den Kieler Hochschulen.

 
 

Soziale & psychologische Beratung

Prüfungsangst, Leistungsdruck, Erschöpfung, Partnerschaftsprobleme oder finanzielle Engpässe – manchmal entstehen Situationen, in denen man Unterstützung braucht und es gut tut, mit einem neutralen Gegenüber sprechen zu können.

Das Studentenwerk Schleswig-Holstein bietet neben seiner umfassenden Beratung zum studentischen Leben auch eine kostenfreie psychologische Beratung an.

 

Barrierefrei studieren

Eine psychische Beeinträchtigung, chronische Erkrankung oder Behinderung erschwert das Studium für viele der Betroffenen.

Die Hochschulen haben nicht nur die gesetzliche Pflicht, diese Nachteile auszugleichen und Bedingungen für ein erfolgreiches Studium zu schaffen, sondern sie haben sich auch selbst dazu bekannt. Die Kieler Hochschulen sowie das Studentenwerk Schleswig-Holstein bieten für Studierende, Lehrende und sonstige Mitarbeitenden entsprechende Beratung und Unterstützung an.

Weißes Rollstuhl-Symbol auf blauem Pflaster
 
 

Studieren mit Kind

Kind, Studium und vielleicht auch noch Jobben - das alles unter einen Hut zu bekommen, ist eine besondere Herausforderung.

In Deutschland sind einige Studierende im Erststudium gleichzeitig Eltern. Der Studienalltag mit Kind gestaltet sich häufig komplizierter als bei kinderlosen Kommilition*innen, bedeutet einen größeren organisatorischen und auch finanziellen Aufwand.

Das Studentenwerk Schleswig-Holstein berät Student*innen mit Kind und unterhält in Kiel fünf Kitas für Kinder von Studierenden. Auch werden in den Mensenkostenlose Kinderteller ausgegeben. Einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen bietet die Broschüre "Studieren mit Kind in Schleswig-Holstein" des Studentenwerkes.

Die Fachhochschule Kiel und Christian-Albrechts-Universität haben ein Familienservicebüro eingerichtet. Der AStA der Uni Kiel bietet ebenfalls Beratung und regelmäßig ein Familienfrühstück und ein Familienkaffee für Studierende mit Kind(ern) an.

 

Studienfinanzierung

Ein Studium kostet Geld und viele Studierende nutzen mehrere Finanzierungsquellen. Kredite, Stipendien und BAföG stehen dabei als finanzielle Hilfen zur Verfügung.

Manchmal besteht auch der Anspruch auf Wohngeld oder auf Sozialleistungen, zum Beispiel für Schwangere oder Alleinerziehende. Auch Jobben ist in unterschiedlichem Umfang möglich. Einen Überblick über die finanziellen Möglichkeiten bietet die Webseite des Studentenwerkes Schleswig-Holstein. Das Studentenwerk bietet außerdem ausführliche Informationen und Beratung zu dem Thema an.

Die Christian-Albrechts-Universität bietet ebenfalls Informationen zur Studienfinanzierung an und die Muthesius Kunsthochschule informiert über spezielle Stipendien und Wettbewerbe, die ihren Studierenden zur Verfügung stehen.

Die CAU und die FH Kiel vergeben „Deutschland-Stipendien“ und beteiligen sich damit am bundesweiten Förderprogramm. Die Landeshauptstadt Kiel unterstützt ausländische Studierende aus ihren Partnerstädten mit einem „Kiel-Stipendium“.

 

Nebenjobs & Praktika

Die meisten Studierenden jobben neben dem Studium. Sie bessern damit ihre Haushaltskasse auf und sammeln erste Berufserfahrungen.

Kiel bietet viele Möglichkeiten neben den Studium zu jobben oder durch Praktika erste Einblicke ins Berufsleben zu bekommen. Es gibt reichlich Gastronomie und Einzelhandel, die Kieler Woche als jährliche Großveranstaltung, den Landtag und weitere politische Einrichtungen, Agenturen und viele interessante Unternehmen.

Junge Frau hinter einem Cafe-Bar-Tresen
 

 
  • als Werkstudent*in
  • als geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Job oder 520-Euro-Job)
  • als kurzfristige Beschäftigung, zum Beispiel als Semesterferienjob
  • als Midi-Jobber*in (Gleitzonentätigkeit)
  • als Selbstständige*r
 

Ein zusätzlicher Verdienst hat Einfluss auf die Steuer- und Sozialabgaben und wer BAföG bekommt, bei dem wird ein durchschnittliches Monatsgehalt von mehr als 450 Euro auf den BAföG-Satz angerechnet.

Für Studierende gelten im Arbeitsrecht die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für alle Arbeitnehmer*innen:

  • Mindestlohn
  • Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag
  • sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • bezahlter anteiliger Urlaubsanspruch
  • Einhaltung der Kündigungsfristen

 

Wohnen

Kurze Wege zur Hochschule und eine bezahlbare Miete, das sind die wichtigsten Kriterien von Studierenden bei der Wahl einer Unterkunft.

Studentischer Wohnraum ist gerade zum Semesterbeginn knapp und es ist ratsam, sich im Voraus darum zu kümmern. Das Studentenwerk Schleswig-Holstein und die ASten der Kieler Hochschulen bieten Informationen und Unterstützung an.

 
Schlüsselbund in der Hand

Studentenwohnheime und private Zimmer

Das Studentenwerk Schleswig-Holstein unterhält in Kiel einige Studentenwohnheime in Campusnähe. Darüber hinaus gibt es noch einige Wohnheime freier Träger. Wer alternativ ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder zur Untermiete bevorzugt, kann die Angebote der Tagespresse oder Online-Wohnungsbörsen entnehmen, darunter auch eine vom AStA der CAU.

 

Wohnen für Hilfe

Eine interessante Alternative bietet das Projekt „Wohnen für Hilfe“. Das Studentenwerk Schleswig-Holstein schafft Wohnraum, indem es Wohnpartnerschaften zwischen Familien, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung und Studierenden vermittelt. Wer zu Hilfsleistungen im Alltag bereit ist, zahlt nur eine geringe Miete.

 

Studium im Alter

Nach Beruf und Familie ein Studium beginnen, Interessen vertiefen oder sich ganz neuen Themen widmen – die Möglichkeiten eines Studiums im Alter sind vielfältig.

Das Kontaktstudium-Programm umfasst spezielle Veranstaltungen sowie die Nutzung freier Plätze in regulären Lehrveranstaltungen der Universität. In der Regel sind folgende Fächer vertreten:

 
  • Theologie und Geschichte der Religionen und Ideologien
  • Medizin und Medizingeschichte
  • Rechtswissenschaften
  • Historische Wissenschaften
  • Philosophie
  • Sprach- und Literaturwissenschaften
  • Musik und Musikgeschichte
  • Kultur- und Kunstgeschichte
  • Medienwissenschaft und Medienkompetenz
  • Naturwissenschaften
 

Nein. Die Veranstaltungen des Kontaktstudium-Programms können ohne Abitur oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung genutzt werden.

Die Kosten setzen sich aus zwei Anteilen zusammen:

 
  • Der Kontaktstudium-Ausweis kostet pro Semester 30 Euro.
  • Für die einzelnen Veranstaltungen werden Entgelte erhoben, die im Anmeldeformular aufgeführt sind.
 

Zusätzlich können bei einigen Veranstaltungen zusätzliche Entgelte für Material-, Kopier- und Laborkosten anfallen, die in den jeweiligen Veranstaltungen erhoben werden. Es gibt verschiedene Ermäßigungen und Rabatte.

Nutzen Sie das Anmeldeformular der Christian-Albrechts-Universität und füllen Sie es online aus oder laden es herunter und schicken es ausgefüllt an: Kontaktstudium nach Beruf und Familie, Olshausenstrasse 75, 24118 Kiel. Sie können sich auch persönlich während der Sprechzeiten im Büro anmelden. Das Büro befindet sich in der Olshausenstraße 75, Gebäude I, Raum 016 (UG).

In den Veranstaltungen des Kontaktstudiums können Sie keine Prüfungen abgelegen, es gibt keine ECTS-Punkte oder andere Qualifikationsnachweise. Das gilt sowohl für die Zusatzangebote als auch für die Nutzung freier Plätze in den Lehrveranstaltungen.

Bei einer Gasthörerschaft besuchen Sie die regulären Lehrveranstaltungen und können auch die damit verbundenen Prüfungen abgelegen.

Die Gasthörerschaft muss an allen Hochschulen schriftlich beantragt werden. 

An der Christian-Albrechts-Universität muss der Antrag bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn eingegangen sein. Es werden Kosten von 100 Euro pro Semester erhoben. 

An der Fachhochschule Kiel muss der Antrag für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli gestellt werden. Beigelegt werden muss das Schulabgangszeugnis, das mindestens die mittlere Reife ausweist. Es werden 10 Euro Verwaltungsgebühr erhoben.

An der Muthesius Kunsthochschule können kunsttheoretische Lehrveranstaltungen als Gasthörer*in besucht werden. Wer daran Interesse hat, muss den Antrag auf Gasthörerschaft ausfüllen und diesen zu Semesterbeginn an das Studierendensekretariat schicken, ergänzt durch eine Kopie des eigenen Schulabgangszeugnisses sowie ein Motivationsschreiben. Über die Aufnahme einer*s Gasthörer*in entscheidet das Präsidium in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft.